Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) des Performance Catering
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeine Geschäftsbedingung -im weiteren AGB genannt- gelten für die Catering- Leistungen des Performance Catering, die vom Kunden beauftragt werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.2 Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Performance Catering.
1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens 4 Wochen ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Dieser Übermittlung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg. Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerdens der Änderung erteilen.
- Vertragsparteien und Vertragsabschluss
2.1 Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebots durch den Veranstalter gegenüber der Performance Catering zustande. Performance Catering kann den Vertrag einseitig beenden, wenn der Kunde oder die Veranstaltung, die Sicherheit oder der Ruf vom Performance Catering ins Negative droht.
2.2 Alle Angebote sind freibleibend. Mit der Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB als geltend an - Warenangebot
3.1 Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei Performance Catering gerne auch vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.
3.2 Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von Performance Catering kann sich saisonal-bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich Performance Catering einen Austausch gegen zumindest gleichwertiger Ware vor.
4. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Performance Catering verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2 Der Veranstalter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Preise an Performance Catering. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen, die Performance Catering im Auftrag des Veranstalters gegenüber Dritten tätigt.
4.3 Bei vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.4 Anzahlung und Reservierung
Zur verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsummeerforderlich. Diese muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Erst nach Zahlungseingang wird der Termin verbindlich im Kalender reserviert.
Mit Reservierung werden andere Anfragen für diesen Termin abgelehnt und entsprechende Kapazitäten ausschließlich für den Veranstalter freigehalten.
4.5 Restzahlung
Der verbleibende Betrag ist nach erbrachter Leistung per Rechnung zu zahlen. Die Rechnung wird an die vom Veranstalter hinterlegte Anschrift oder E-Mail-Adresse gesendet.
4.6 Zahlungsfristen und Verzug
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Der Zugang kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Ab dem 15. Tag nach Zugang tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein. Ab diesem Zeitpunkt ist Performance Catering berechtigt, Verzugszinsen und Ausgleichsansprüche gemäß § 288 BGB geltend zu machen.
4.7 Stornierung durch den Veranstalter
Eine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung bei Stornierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere, da der Termin verbindlich blockiert, andere Anfragen abgelehnt und Planungs- sowie Organisationsaufwand erbracht wurden.
4.8 Zahlungsfähigkeit
Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist Performance Catering berechtigt, vor weiteren Leistungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zuzüglich 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
- 4.9 Rechnungsanschrift
Weicht die Rechnungsanschrift von der in der vorherigen Korrespondenz angegebenen Anschrift ab, ist dies Performance Catering rechtzeitig mitzuteilen. Verzögerungen oder Mahnkosten aufgrund einer nicht rechtzeitig übermittelten Rechnungsanschrift gehen zu Lasten des Veranstalters, es sei denn, ihn trifft daran kein Verschulden. - Angebote und freie Termine
5.1 Angebote der Performance Catering sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage.
5.2 Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.