AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) des Performance Catering


  1. Geltungsbereich

    1.1 Diese Allgemeine Geschäftsbedingung -im weiteren AGB genannt- gelten für die Catering- Leistungen des Performance Catering, die vom Kunden beauftragt werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

    1.2 Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Performance Catering.

    1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens 4 Wochen ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Dieser Übermittlung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg. Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerdens der Änderung erteilen.
     
  2. Vertragsparteien und Vertragsabschluss

    2.1 Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebots durch den Veranstalter gegenüber der Performance Catering zustande. Performance Catering kann den Vertrag einseitig beenden, wenn der Kunde oder die Veranstaltung, die Sicherheit oder der Ruf vom Performance Catering ins Negative droht.

    2.2 Alle Angebote sind freibleibend. Mit der Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB als geltend an


  3. Warenangebot

    3.1 Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei Performance Catering gerne auch vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.

    3.2 Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von Performance Catering kann sich saisonal-bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich Performance Catering einen Austausch gegen zumindest gleichwertiger Ware vor.

  4. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

    4.1 Performance Catering ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

    4.2 Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an Performance Catering verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Performance Catering an Dritte.

    4.3 Vereinbarte Nettopreise im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

    4.4 Performance Catering ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Vierzig Prozent des vertraglich vereinbarten Preise sind vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn als Anzahlung zu tätigen.
    Der noch übrig gebliebene Betrag wird per Rechnung an die von Ihnen hinterlassenes Kontaktdaten zugestellt. Abweichende Regelungen zur Vorauszahlung sind ausdrücklich im Vertrag schriftlich zu kennzeichnen.

    4.5 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per FAX oder EMAIL erfolgen. Ein Verzug tritt -ohne weitere in Verzugssetzung- ab dem fünfzehnten Tag ab Zugang der Rechnung ein.
    Performance Catering kann ab diesem Tag Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen des §288 BGB geltend machen.

    4.6 Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist Performance Catering berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. zehn Prozent zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.

    4.7 Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger Performance Catering rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.

  5. Angebote und freie Termine

    5.1 Angebote der Performance Catering sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage.

    5.2 Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.



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